Technik & Funktion > Feuertypen > Molenfeuer / Einfahrtsfeuer
Zwar ist der Begriff »Molenfeuer« sicherlich der bekanntere, doch gehören diese Feuer eigentlich zu der Kategorie der »Einfahrtsfeuer«. Diese Feuer kennzeichnen grundsätzlich Einfahrten in enge Schiffspassagen (z.B. Schleusen, Häfen) und sind nach internationalen Abkommen rot oder grün gefärbt. Die Farbe des Feuers richtet sich nach der Seite, an der ein Schiff diese Feuer passieren muss: Für Europa gilt, dass bei einer Einfahrt ein ggf. vorhandenes rotes Feuer an Backbord liegen muss, ein grünes an Steuerbord. Sind an einer solche Passage beide Feuer vorhanden, muss ein Schiff zwischen beiden hindurchfahren, wie dies generell auch für Fahrwassermarkierungen durch Tonnen vorgeschrieben ist.
Die meisten solcher Feuer befinden sich je nach Örtlichkeit am Ende von Hafenmolen oder Leitdämmen, wo sie auch gleichzeitig als Warnung vor dem künstlichen Bauwerk selbst dienen und in vielen Fällen indirekt beleuchtet werden. In vielen Fällen besitzen diese Feuer lediglich ein Festfeuer. Viele Häfen besitzen lediglich eine ausgedehnte Mole, so dass auch nur ein Molenfeuer entsprechend aufgestellt wird. Einige Einfahrtsfeuer sind je nach örtlichen Gegebenheiten auch analog zu Tonnen direkt im Meeresboden eingespült worden, um z.B. die Einfahrt in ein enges Fahrwasser zu markieren.
Die Leuchtfeuerträger selbst – wie es weiter unten im Fall der Warnemünder Molenfeuer besonders gut zu sehen ist – sind im Regelfall in den gleichen Farben gestrichen. Die Farben dieser Feuer entsprechen dem lateralen Bezeichnungssystem, dass nach einem internationalen Abkommen von der International Association of Lighthouse Authorities (IALA) entsprechend festgelegt wurde und auch an der Markierung und Farbe von Fahrwassertonnen zu sehen ist.
Doch auch hier gibt es sehr wohl Ausnahmen. So sind nicht zuletzt auch in Deutschland noch einige Molenfeuer im Einsatz (Brunsbüttel – siehe Bild unten – oder Travemünde), die anstelle der heute üblichen grünen Lackierung einen älteren schwarz-weißen Anstrich tragen.
Grundsätzlich dürfen Einfahrts- bzw. Molenfeuer nicht mit Hafenfeuern verwechselt werden. Diese bezeichnen im Regelfall mit einem weißen Licht einen Hafen an einem Küstenabschnitt, gehören also zur Kategorie der Orientierungsfeuer.
Im Gegensatz zu vielen anderen Leuchtfeuern gibt es Molenfeuer nicht nur an der offenen See, sondern auch an vielen Binnenseen mit Fischer- oder Sportboothäfen. Bei kleineren Häfen (z.B. Sportboothäfen oder Fischereihäfen) ist es oft nur ein Stahlmast mit Laterne, der das Ende einer Mole markiert, oder tatsächlich nur eine aufgehängte Laterne an der Hafeneinfahrt. In größeren und bedeutenderen Häfen stehen dagegen auch aufwändiger erstellte Bauwerke für Molenfeuer, von denen ein paar durchaus auch die Bezeichnung »Leuchtturm« verdienen. Einige von ihnen fanden deshalb auch bereits den Weg in die Leuchtturmgalerien bei www.leuchttuerme.net.